Winterreifenpflicht… Was heißt das genau?
VERKEHRSRECHT-Tips von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht
Grundsätzlich ist winterliches Wetter ausschlaggebend für die Reifenwahl. Aber so ganz deutlich wird das Gesetz nicht: Und ob nun winterliche Verhältnisse herrschen oder nicht, liegt oft im Ermessensspielraum. Deshalb als Faustformel: Winterreifen von O bis O, Oktober rauf und Ostern wieder runter.
Die Kennzeichnung M+S (für Matsch und Schnee) auf den Reifen ist allgemein ausreichend. Zusätzlich ist noch das Schneeflocken-Symbol zu empfehlen; diese Reifen wurden auch vorab unter Winterbedingungen getestet. Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen sind nicht zu empfehlen, da sie nach Tests der Stiftung Warentest eine große Gefahr bei Schneebedingungen für die Verkehrssicherheit der Fahrer bedeuten.
Vorsicht: Sie riskieren Bußgelder und Punkte, wenn Sie bei Schnee, Eis, Matsch und Reifglätte ohne geeignete Reifen fahren. Gibt’s einen Unfall, bekommen Sie auch unverschuldet eine Mitschuld.
Zu beachten: Die Pflicht der Winterreifen gilt nicht, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Winter nur parken oder bei absoluter Trockenheit fahren.