Vorsicht bei Verkehrszeichen mit „werktags“…!
VERKEHRSRECHT-Tipps von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht
Herr Eplinius, oft steht auf Verkehrsschildern der Zusatz „werktags“. Für welche Tage genau gilt das dann? Kai S., Stahnsdorf
Verkehrszeichen mit dem Zusatz „werktags“ gelten auch am Samstag. Der Begriff führt immer wieder zu Missverständnissen bei Autofahrern. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Viele Verkehrsschilder gelten nur zu bestimmten Zeiten. Der Zusatz „werktags“ findet sich sowohl an Parkschildern als auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dieser Begriff wird oft falsch verstanden: Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass mit „werktags“ die heute üblichen Arbeitstage Montag bis Freitag gemeint sind. Stellen sie ihr Fahrzeug dann am Samstag zum Beispiel in eine „werktägliche“ Parkverbotszone, droht ein Knöllchen. Klagen dagegen bleiben in der Regel erfolglos. Denn die Gerichte bestätigen immer wieder: Der Samstag gilt nach wie vor als Werktag.
Diese Einschätzung bestätigt auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dass der Samstag ein Werktag sei, begründen die Richter unter anderem mit einer Definition aus dem Bundesurlaubsgesetzes: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Mein Tipp: Schilder, die am gesamten Wochenende nicht gelten, tragen statt „werktags“ den Zusatz „Mo – Fr“.