Verkehrsstraftaten
Sie haben eine Anhörung der Polizei erhalten?
Auch unschuldig kann man in den Verdacht einer Straftat im Verkehrsbereich geraten. Nehmen Sie das sehr ernst!
Folgende Straftaten können dabei in Betracht kommen:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- Nötigung
- Trunkenheit/ Alkohol / Drogen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Straßenverkehrsgefährdung
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Es drohen neben hohen Geldstrafen auch mehrmonatiger Fahrverbote, der völlige Entzug der Fahrerlaubnis, viele Punkte in Flensburg und sogar eine Freiheitsstrafe.
Der Weg zum spezialisierten Anwalt ist hier unbedingt ratsam! Vereinbaren Sie einfach unverbindlich und kostenlos einen ersten Gesprächstermin; am besten bevor Sie irgendeine Aussage gegenüber der Polizei machen!
Unsere Anwälte:
Mark Eplinius Fachanwalt für VerkehrsrechtDer Titel eines “Fachanwaltes für Verkehrsrecht” wurde unseren Anwälten von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg aufgrund hervorragender theoretischer und praktischer Kenntnisse verliehen.