Auch wenn ein Lkw einen Stein aufgewirbelt und den Wagen dahinter beschädigt, muss der Fahrer nicht immer haften.
Ein Wildunfall ist nicht gleich Wildunfall. Teilkaskoversicherungen zahlen in der Regel nur bei einem Wildunfall mit Jagdwild. Bei kleineren Tieren wie Eichhörnchen muss die Versicherung nicht zahlen.