Die StVO sieht in dem ungesicherten Transport von Tieren einen Verstoß gegen die Ladungssicherung und vergibt ein Bußgeld von 35 Euro. Im Falle von Gefährdung drohen 60 Euro und 1 Punkt.
Für Radfahrer gilt die StVO grundsätzlich wie für Autofahrer. Ein paar wichtige Fragen bleiben dennoch meistens ungeklärt:
Gelb ordnet laut StVO an, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten und nicht noch schnell über die Kreuzung zu fahren, bevor es Rot wird.
Platzsparen ist ganz im Sinne der StVO! Gegen das Querparken eines Smart ist insofern nichts einzuwenden. Schauen Sie jedoch, ob die Straße breit genug ist, so dass der der übrige Verkehr nicht am Vorbeifahren gehindert oder gefährdet wird.
Grundsätzlich ist ein Kostüm dabei auch kein Problem. Aber: es dürfen weder Sicht oder Gehör, noch Bewegungsfreiheit des Fahrers eingeschränkt sein. Sonst droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld.
Nach der StVO darf man im Auto kein Gerät benutzen, mit dem man Messgeräte anzeigen oder stören kann.
Grundsätzlich muss sich auch die Polizei an die StVO halten. Das heißt, dass sämtliche Regeln im Straßenverkehr auch von Polizisten einzuhalten sind.
Allerdings kann das Tragen eines Kopfhörers unter Umständen zu Problemen führen:
Frauenparkplätze kommen in der StVO nicht vor!
Oft gibt es in Parkhäusern oder Tiefgaragen Frauenparkplätze. Sie sind besonders gekennzeichnet und ausschließlich für die Nutzung durch Frauen vorgesehen.