Einige Bußgeldbehörden schreiben die Punkte in den Bescheid, andere nicht. Verlassen können Sie sich darauf nicht, da es keine Pflicht für die Behörde gibt, die Punkte im Bußgeldbescheid anzugeben!
Mal eben kurz ein Auto leihen und losfahren? Kein Problem. Aber wer zahlt, wenn etwas passiert?
Der rasche Schulterblick zur Rückbank gehört zum Autofahrer-Alltag. Doch Achtung: Länger als „ganz kurz“ ist gefährlich und wird teuer.
Lassen Sie im Vorbeifahren lieber ein bisschen mehr Abstand! Und als Parkender sollten Sie zur Sicherheit die Tür erst leicht öffnen und nach hinten schauen!
Sex beim Fahren?
Das sollten Sie lieber lassen! Jeder muss so fahren, dass andere weder gefährdet noch belästigt werden. Das passt meist mit Sex am Lenkrad nicht zusammen. Hier droht auch eine Verfolgung als Straftat.
Für alle Autofahrer gelten ab dem 28.4.20 deutlich strengere Regeln im Verkehr. Die Änderungen sollen dem Schutz von Radfahrern dienen und sehen bereits ab 21 km/h zu schnell ein Fahrverbot vor.
Das bloße Halten des Mobiltelefons in der Hand während des Fahrens sei kein Verstoß gegen das Benutzungsverbot. Dafür spreche schon der Wortlaut der Vorschrift, der ein „Benutzen“ voraussetze.
Im Falle einer Unfallflucht droht meist auch der Verlust der Fahrerlaubnis.
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss im Falle eines Unfalles mit einer Mithaftung rechnen.
Grundsätzlich reicht es aus, das Fahrzeug beim Passieren eines Stoppschildes kurz anhalten zu lassen; d.h. alle Räder müssen ruhen. Eine bestimmte Standzeit gibt es nicht.