Wer auf der Autobahn schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, kann bei einem Unfall mithaften.
Wer sich auf der Autobahn an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hält, verhält sich wie ein „Idealfahrer“. Überschreitet er diese Geschwindigkeit deutlich, kann er bei einem Unfall allein wegen der hohen Geschwindigkeit mithaften