Einige Bußgeldbehörden schreiben die Punkte in den Bescheid, andere nicht. Verlassen können Sie sich darauf nicht, da es keine Pflicht für die Behörde gibt, die Punkte im Bußgeldbescheid anzugeben!
Das bloße Halten des Mobiltelefons in der Hand während des Fahrens sei kein Verstoß gegen das Benutzungsverbot. Dafür spreche schon der Wortlaut der Vorschrift, der ein „Benutzen“ voraussetze.
Grundsätzlich reicht es aus, das Fahrzeug beim Passieren eines Stoppschildes kurz anhalten zu lassen; d.h. alle Räder müssen ruhen. Eine bestimmte Standzeit gibt es nicht.
Juristisch handelt es sich bei dem Stinkefinger, dem Zeigens eines „Vogels“ oder der rausgestreckten Zunge um eine Beleidigung. Dafür drohen im Straßenverkehr üblicherweise Geldstrafen.
Das Verfassungsgericht des Saarlandes hat festgestellt, dass Blitzer der Firma Jenoptik für Geschwindigkeitskontrollen ungeeignet sind.
Befahren Sie eine Kreuzung mit einem Stoppschild, müssen Sie Ihr Fahrzeug in jedem Fall anhalten; d.h. alle Räder müssen ruhen. Eine bestimmte Standzeit gibt es jedoch nicht. Nur wo muss genau angehalten werden? Direkt in Höhe des Schildes, an der Haltelinie oder erst an der Sichtlinie im Kreuzungsbereich?
Im Kofferraum: Weihnachtsbäume, die mehr als 1 Meter aus dem Kofferraum ragen, benötigen eine kleine roten Fahne von ca. 30x30cm. Dabei darf der Baum bei kürzeren Fahrten maximal 3 Meter aus dem Kofferraum gucken; ab 100 km Fahrt nur 1,50 Meter.
Verlassen können Sie sich darauf nicht, da es keine Pflicht für die Behörde gibt, die Punkte im Bußgeldbescheid anzugeben!
Grundsätzlich ist ein Kostüm dabei auch kein Problem. Aber: es dürfen weder Sicht oder Gehör, noch Bewegungsfreiheit des Fahrers eingeschränkt sein. Sonst droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld.
Dafür drohen im Straßenverkehr üblicherweise Geldstrafen. Die Höhe ist dabei abhängig von den Umständen der Tat und der Person des Täters.