Für alle Autofahrer gelten ab dem 28.4.20 deutlich strengere Regeln im Verkehr. Die Änderungen sollen dem Schutz von Radfahrern dienen und sehen bereits ab 21 km/h zu schnell ein Fahrverbot vor.
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss im Falle eines Unfalles mit einer Mithaftung rechnen.
Die Beschränkung der Geschwindigkeit sei auch dann gültig, wenn es sich bei dem betreffenden Wochentag um einen Feiertag handele.
Es kam sogar schon vor, dass für zu langsames Fahren Bußgelder verhängt wurden!
Durchaus! Nicht immer muss ein Temposünder, der innerorts mehr als 30 km/h zu schnell war, mit einem Fahrverbot rechnen.
Eine normale vierarmige Kreuzung hat 32 mögliche Konfliktpunkte, bei einem Kreisverkehr sind es nur 8. Deshalb erlebt dieser in Deutschland sein Comeback - immer häufiger werden Ampeln durch Kreisverkehre ersetzt. Er wird mit 2 Verkehrszeichen geregelt: eine blaue Ronde mit drei sich drehenden weißen Pfeilen und das dreieckige Schild "Vorfahrt gewähren". Wie verhält man sich dort richtig?
Auch wenn ein Lkw einen Stein aufgewirbelt und den Wagen dahinter beschädigt, muss der Fahrer nicht immer haften.
Gelb ordnet laut StVO an, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten und nicht noch schnell über die Kreuzung zu fahren, bevor es Rot wird.
Ganz neue Möglichkeiten bieten sich der Polizei oder dem Ordnungsamt nun durch die sozialen Netzwerke im Internet wie Facebook und Co. Hierdurch identifizierten kürzlich Ermittler aus Münster einen Mann, der auf der Autobahn zu wenig Abstand gehalten hatte.
So dürfte es sich wohl im rechtlichen Sinne um einen Gehweg handeln, welcher für den Radverkehr freigegeben wurde.