Viele Irrtümer haben sich in den Köpfen deutscher Verkehrsteilnehmer festgesetzt. Eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutscher Anwaltvereins deckte 10 verbreitete Mythen im Straßenverkehr auf. Muss jeder alkoholisierte Fahrer seinen Führerschein für ein Jahr abgeben? Nicht unbedingt. Es kommt auf…
Für alle Autofahrer gelten ab dem 28.4.20 deutlich strengere Regeln im Verkehr. Die Änderungen sollen dem Schutz von Radfahrern dienen und sehen bereits ab 21 km/h zu schnell ein Fahrverbot vor.
Das bloße Halten des Mobiltelefons in der Hand während des Fahrens sei kein Verstoß gegen das Benutzungsverbot. Dafür spreche schon der Wortlaut der Vorschrift, der ein „Benutzen“ voraussetze.
Roller mit Elektroantrieb, E-Scooter, stehen mittlerweile überall. Und die Fahrer sind mit ihnen überall unterwegs. Aber wo oder wie genau darf eigentlich gefahren werden?
Die StVO sieht in dem ungesicherten Transport von Tieren einen Verstoß gegen die Ladungssicherung und vergibt ein Bußgeld von 35 Euro. Im Falle von Gefährdung drohen 60 Euro und 1 Punkt.
Das Verfassungsgericht des Saarlandes hat festgestellt, dass Blitzer der Firma Jenoptik für Geschwindigkeitskontrollen ungeeignet sind.
Im Kofferraum: Weihnachtsbäume, die mehr als 1 Meter aus dem Kofferraum ragen, benötigen eine kleine roten Fahne von ca. 30x30cm. Dabei darf der Baum bei kürzeren Fahrten maximal 3 Meter aus dem Kofferraum gucken; ab 100 km Fahrt nur 1,50 Meter.
Seit den siebziger Jahren gilt in Deutschland die Anschnallpflicht.
Grundsätzlich gilt „Rechts vor Links“ – es sei denn, die Vorfahrt wird durch eine Ampel, ein Verkehrszeichen oder einen Polizisten anderweitig geregelt. Bei Missachtung mit Gefährdung drohen Bußgelder bis zu 130 €, im Falle eines Unfalles sogar bis zu 145 €. Dazu wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Beim Transport auf dem Auto muss der Baum richtig befestigt werden. Am besten eignet sich ein Dachgepäckträger. Die Spitze gehört nach hinten, in der Regel reichen drei festgezurrte Punkte.