Grundsätzlich reicht es aus, das Fahrzeug beim Passieren eines Stoppschildes kurz anhalten zu lassen; d.h. alle Räder müssen ruhen. Eine bestimmte Standzeit gibt es nicht.
Benutzt ein Autofahrer ein Tankstellengelände zum Umfahren einer roten Ampel, so liegt kein Rotlichtverstoß vor.
Roller mit Elektroantrieb, E-Scooter, stehen mittlerweile überall. Und die Fahrer sind mit ihnen überall unterwegs. Aber wo oder wie genau darf eigentlich gefahren werden?
Wenn die Ampel seit mehreren Minuten auf Rot steht? Für immer stehen bleiben muss keiner. Wird die Ampel 5 Minuten nicht grün, gilt: Ganz vorsichtig auf die Kreuzung rollen, und unbedingt den Querverkehr beachten.
Befahren Sie eine Kreuzung mit einem Stoppschild, müssen Sie Ihr Fahrzeug in jedem Fall anhalten; d.h. alle Räder müssen ruhen. Eine bestimmte Standzeit gibt es jedoch nicht. Nur wo muss genau angehalten werden? Direkt in Höhe des Schildes, an der Haltelinie oder erst an der Sichtlinie im Kreuzungsbereich?
Insbesondere bei neuen hochtechnischen Geräten stellen wir immer wieder Fehler fest: falsche Einstellungen der Software, ungenügende Eichung des Gerätes oder falsch verlegte Kontaktschleifen in der Fahrbahn.
Grundsätzlich gilt „Rechts vor Links“ – es sei denn, die Vorfahrt wird durch eine Ampel, ein Verkehrszeichen oder einen Polizisten anderweitig geregelt. Bei Missachtung mit Gefährdung drohen Bußgelder bis zu 130 €, im Falle eines Unfalles sogar bis zu 145 €. Dazu wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Benutzt ein Autofahrer ein Tankstellengelände zum Umfahren einer roten Ampel, so liegt kein Rotlichtverstoß vor.
An einer Ampel, die von Grün auf Gelb umschaltet, muss man anhalten. Dabei kommt es nicht darauf an, an der Haltelinie anhalten zu können. Es reicht, wenn man mit einer normalen Bremsung zwar jenseits der Haltelinie, aber noch vor der…
VERKEHRSRECHT-Tips von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Herr Eplinius, vor kurzem wurde ich von der Polizei küssend beim Fahren mit meinem Freund erwischt und anschließend augenzwinkernd ermahnt. Steht darauf eigentlich ein Bußgeld? Caro P., Babelsberg