Sex beim Fahren?
Das sollten Sie lieber lassen! Jeder muss so fahren, dass andere weder gefährdet noch belästigt werden. Das passt meist mit Sex am Lenkrad nicht zusammen. Hier droht auch eine Verfolgung als Straftat.
Wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls oder bei einer Polizeikontrolle zu viel erzählt, kann sich schnell um Kopf und Kragen reden. Hier die häufigsten Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten:
Für Radfahrer gilt die StVO grundsätzlich wie für Autofahrer. Ein paar wichtige Fragen bleiben dennoch meistens ungeklärt:
Ob beim Händler oder von privat- das müssen Sie beachten, wenn Sie ein Auto ausprobieren wollen:
Es ist erstaunlich, was grundsätzlich am Steuer erlaubt ist. Allerdings lenkt es oft vom Fahren ab und ist nicht immer sinnvoll.
In Deutschland wird der Konsum von Alkohol aus rechtlicher Sicht im Straßenverkehr anders behandelt als der Cannabiskonsum.
Grundsätzlich ist ein Kostüm dabei auch kein Problem. Aber: es dürfen weder Sicht oder Gehör, noch Bewegungsfreiheit des Fahrers eingeschränkt sein. Sonst droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld.
Grundsätzlich gilt „Rechts vor Links“ – es sei denn, die Vorfahrt wird durch eine Ampel, ein Verkehrszeichen oder einen Polizisten anderweitig geregelt. Bei Missachtung mit Gefährdung drohen Bußgelder bis zu 130 €, im Falle eines Unfalles sogar bis zu 145 €. Dazu wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls oder bei einer Polizeikontrolle zu viel erzählt, kann sich schnell um Kopf und Kragen reden
VERKEHRSRECHT-Tips von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Nr.1: Schäden in der Waschanlage Wer sein Auto in einer Autowaschstraße mit Schleppbetrieb reinigen lässt, muss damit rechnen, auf möglichen Schäden sitzen zu bleiben. Bei vielen Autofahrern sind diese Autowaschanlagen besonders beliebt. Denn man kann…