Gerichtsverhandlung
In der Praxis läuft eine Gerichtsverhandlung im Strafrecht in etwa wie folgt ab:
- Aufruf auf dem Gerichtsflur
- Feststellung der erschienenden Personen
- Belehrung der Zeugen und Sachverständigen
- Vernehmung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen
- Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt
- Belehrung des Angeklagten darüber, dass er nicht aussagen muss
- Vernehmung des Angeklagten zur Tat
- Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung und Sachverständigenaussagen
- Plädoyer des Staatsanwalts und des Verteidigers
- Das letzte Wort des Angeklagten
- Verkündung des Urteils
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