Für alle Autofahrer gelten ab dem 28.4.20 deutlich strengere Regeln im Verkehr. Die Änderungen sollen dem Schutz von Radfahrern dienen und sehen bereits ab 21 km/h zu schnell ein Fahrverbot vor.
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Das bloße Halten des Mobiltelefons in der Hand während des Fahrens sei kein Verstoß gegen das Benutzungsverbot. Dafür spreche schon der Wortlaut der Vorschrift, der ein „Benutzen“ voraussetze.
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Das Urteil besagt, dass die in den Kreditverträgen enthaltenen Hinweise der Widerrufsfristen nicht ausreichen.
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So führen Fehler bei der Berechnung der Frist, bei der Sozialauswahl oder andere formale Fehler oft zur Unwirksamkeit der Kündigung.
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Im Falle einer Unfallflucht droht meist auch der Verlust der Fahrerlaubnis.
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Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss im Falle eines Unfalles mit einer Mithaftung rechnen.
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Die Beschränkung der Geschwindigkeit sei auch dann gültig, wenn es sich bei dem betreffenden Wochentag um einen Feiertag handele.
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