Kürzung des Weihnachtsgeldes bei längerer Krankheit
ARBEITSRECHT – Tipps von Fachanwältin Jana Steinhaus, Potsdam
§ 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes sieht vor, dass Arbeitgeberleistungen bei Krankheit anteilig gekürzt werden können. Diese Kürzung kann auch das Weihnachtsgeld betreffen. Eine Arbeitnehmerin, die im betreffenden Jahr ca. 6 Monate erkrankt war, hatte gegen eine Kürzung ihres Weihnachtsgeldes geklagt und verloren. Das LAG Rheinland Pfalz gab dem Arbeitgeber recht.
Natürlich sollte in einem solchen Fall immer genau geprüft werden, ob wirklich alle Voraussetzungen für eine Kürzung vorliegen. Dies kann auch an arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen scheitern.