Keine Angst mehr vor Versandkosten!
INTERNETRECHT
Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil für die Käufer getroffen, die Sachen aus dem Internet, per Telefon oder Katalog bestellen und anschließend wieder zurückschicken:
Es darf den Kunden keine Pauschale für die Hinsendung der bestellten Ware berechnet werden, wenn sie von ihrem Widerrufs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch machen, also die Ware wieder zurücksenden. Das bedeutet, dass -selbst wenn Sie die Kostenpauschale schon bezahlt haben- diese vom Versandunternehmen erstattet werden muss.