Irrtümer rund um den Straßenverkehr… Teil 2
VERKEHRSRECHT-Tipps von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht
Was dürfen Sie und was nicht? Hier ein paar weitere Irrtümer:
- Falschparker darf man zuparken? Nein, das ist nicht erlaubt und kann sogar als strafbare Nötigung gelten. Werden Sie durch einen Falschparker behindert, sollten Sie die Polizei rufen. Gegebenenfalls wird abgeschleppt.
- Mit Promille lieber Fahrrad fahren? Gefährlich und auch strafbar, besonders ab 1,6 %. Dann gibt’s sogar den sog. „Idiotentest“.
- Barfuß darf man nicht Auto fahren. Falsch, ausdrücklich verboten ist das nicht. Erlaubt sind auch Badelatschen oder hochhackige Schuhe, ratsam sind diese aber nicht.
- Unfall. Die Versicherung zahlt nur mit Polizeiprotokoll? Falsch! Ihre Ansprüche nach einem Unfall können Sie auch ohne Polizei geltend machen. Aber mit ist es meist leichter.
- Wer auffährt, hat immer Schuld. Stimmt meistens, aber nicht immer. Unerwartetes Bremsen gibt eine Mitschuld.
- Lichthupe auf den Vordermann ist verboten. Falsch. Um ein Überholen zu signalisieren, ist sie erlaubt. Nur dichtes Aufblenden kann als Nötigung ausgelegt werden.