Im Freien das Auto waschen? Lieber nicht…
VERKEHRSRECHT-Tipps von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht
Herr Eplinius, im Sommer würde ich mein Auto gern in meinem Garten in Bornstedt ein bisschen waschen. Darf ich das eigentlich? Diana T., Michendorf
Besser nicht! Es ist natürlich verlockend, das Fahrzeug schnell mal vor der Garage abzukärchern oder abzuspülen. Aber in Potsdam ist das nicht erlaubt. So heißt es in unserer Stadtordnung:
„Es ist untersagt, Fahrzeuge und Anhänger auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu waschen, zu spülen oder in sonstiger Form zu reinigen, zu warten oder instandzusetzen, mit Ausnahme der Scheiben-, Scheinwerfer-, Innen- und Kennzeichenreinigung oder dersofortigen Pannenbeseitigung.“
Begründet wird diese Regelung damit, dass das Grundwasser nicht verschmutzt werden darf.
Allerdings ist die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich. So erlauben einige Gemeinden eine Reinigung, verlangen aber, dass diese ohne chemische Reinigungsmittel erfolgt.
In jedem Fall sind die Bußgelder teurer als eine Waschanlage: Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden! Mein Tipp: Die Scheiben oder die Kennzeichen geschrubbt ist in Ordnung, darüber hinaus sollte lieber ein sommerlicher Ausflug in die Waschanlage erfolgen.