Der Beifahrer auf dem Blitzerfoto… Verwertbar?
VERKEHRSRECHT – Tipps von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Herr Eplinius, ich erhielt einen Bußgeldbescheid, auf welchem der Beifahrer mit abgebildet ist. Ist der Bescheid als solcher jetzt nicht rechtswidrig? Tino J., Teltow
Leider reicht das noch nicht aus. So hat kürzlich erst das Amtsgericht Herford entschieden. Dort war eine Beifahrerin deutlich sichtbar; der Fahrer hatte anschließend Probleme, dies seiner Ehefrau zu erklären. Das Gericht entschied jedoch, dass die Beifahrerin nicht wegen einer möglichen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts die Vernichtung des Bildes verlangen könne. Wäre dieses der Fall, könnte das Foto dann auch nicht mehr gegenüber dem Fahrer verwertet werden.
Das Amtsgericht sah die Fertigung des Fotos durch die Strafprozessordnung gedeckt, wonach Bildaufnahmen von dem Beschuldigten auch dann hergestellt werden dürfen, wenn Dritte unvermeidbar mit betroffen sind.
Mein Tipp: Viele Bescheide sind dennoch unwirksam. Bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen gibt es Unmengen von Fehlerquellen. Verkehrsanwälte erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennen die Tricks, mit denen zum Beispiel ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann.