Autobahn – Auf der Standspur überholen?
VERKEHRSRECHT – Tipps von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Autobahn hat in vielen Bereichen eigene Regeln. Hier die wichtigsten Tipps, was erlaubt ist und was nicht:
- Bei Stau den Standstreifen bis zur nächsten Abfahrt befahren? Nein, die Standspur ist nicht Bestandteil der Fahrbahn.
- Bei zäh fließendem Verkehr oder Stau rechts überholen? Ist erlaubt; die Fahrzeugschlange darf dabei jedoch nicht schneller als 60 km/h sein.
- Müssen die Fahrer auf der Autobahn den Auffahrenden Platz machen? Nein. Die Auffahrenden müssen Vorfahrt beachten und eine ausreichende Lücke abwarten.
- Beim Einfädeln den Standstreifen benutzen? Ist auch verboten. Auf einer dreispurigen Autobahn wird die Rettungsgasse für Blaulichtwagen zwischen linker und mittlerer Spur gebildet.
- Darf ich dem Blaulichtwagen direkt folgen? Nein, das unmittelbare Verfolgen ist nicht gestattet.
- Wegen Spritmangel liegengeblieben? Ausnahmsweise kein Verstoß gegen das Halteverbot auf Autobahnen. Aber das Auto muss absichert werden. War der Spritmangel vorhersehbar, droht ein Verwarngeld.
- Darf in eine Kolonne, etwa der Bundeswehr, eingeschert werden? Nein, das ist nicht gestattet. Nur Fahrzeuge der Kolonne selbst dürfen einscheren.
- Besonderheiten bei Bußgeldern für Geschwindigkeitsvergehen? Nein, es gelten die Sätze für Tempoverstöße außerorts. Ab 21 zu viel gibt es einen Punkt, ab 41 drüber einen Monat Fahrverbot.