Für Radfahrer gilt die StVO grundsätzlich wie für Autofahrer. Ein paar wichtige Fragen bleiben dennoch meistens ungeklärt:
Grundsätzlich ist die Versicherung nach einem Unfall in der Zahlungspflicht. Vermutet sie einen Versicherungsbetrug, muss sie dies jedoch auch beweisen. Die bloße Vermutung reicht hierfür nicht aus.
Eine normale vierarmige Kreuzung hat 32 mögliche Konfliktpunkte, bei einem Kreisverkehr sind es nur 8. Deshalb erlebt dieser in Deutschland sein Comeback - immer häufiger werden Ampeln durch Kreisverkehre ersetzt. Er wird mit 2 Verkehrszeichen geregelt: eine blaue Ronde mit drei sich drehenden weißen Pfeilen und das dreieckige Schild "Vorfahrt gewähren". Wie verhält man sich dort richtig?