Ein Busfahrer ist in der Regel nicht verpflichtet, die Fahrgäste umfassend zu beobachten, ob diese einen Sitzplatz oder festen Halt eingenommen haben.
Insbesondere bei neuen hochtechnischen Geräten stellen wir immer wieder Fehler fest: falsche Einstellungen der Software, ungenügende Eichung des Gerätes oder falsch verlegte Kontaktschleifen in der Fahrbahn.
Verlassen können Sie sich darauf nicht, da es keine Pflicht für die Behörde gibt, die Punkte im Bußgeldbescheid anzugeben!
Verkehrsteilnehmer, die trotz Gips-Bandagen aufs Auto oder Fahrrad nicht verzichten wollen, riskieren bei einem Unfall den Versicherungsschutz, da solche Fahrten als grob fahrlässig zu werten sind. Dies gilt sogar für den Fall, dass Sie nicht Schuld sind.
Platzsparen ist ganz im Sinne der StVO! Gegen das Querparken eines Smart ist insofern nichts einzuwenden. Schauen Sie jedoch, ob die Straße breit genug ist, so dass der der übrige Verkehr nicht am Vorbeifahren gehindert oder gefährdet wird.
Die sogenannten Radschutzstreifen sieht man immer mehr auf unseren Straßen: Sie sind mit einer gestrichelten Linie von der Straße abgegrenzt. Allerdings sind das keine Radwege; d.h. es gibt weder blaue Radwegschilder, noch besteht für Radfahrer ein Zwang zur Benutzung.
Am Stammtisch wird viel erzählt. Auch über Recht und Unrecht im Straßenverkehr. Wie immer sollte man die eine oder andere Parolen hinterfragen. Hier ein paar Weisheiten, die nicht so ganz stimmen…
Seit den siebziger Jahren gilt in Deutschland die Anschnallpflicht.