Wer in einem Parkhaus rückwärts fährt, muss besonders vorsichtig sein. Bei einem Unfall mit einem Hindernis kann man nicht den Parkhausbetreiber haftbar machen.
Wir bilden REFAs aus! Bei Interesse können Sie sich gern an unser Büro wenden. Auch bei bereits laufender Ausbildung! Am Silbergraben 22, 14480 Potsdam 0331/2318010 kanzlei@eplinius.de
Einige Bußgeldbehörden schreiben die Punkte in den Bescheid, andere nicht. Verlassen können Sie sich darauf nicht, da es keine Pflicht für die Behörde gibt.
Wer trotz gesetztem Blinker weiter geradeaus fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss unter Umständen für den Schaden aufkommen, auch wenn er eigentlich Vorfahrt gehabt hätte.