Nach der StVO darf man im Auto kein Gerät benutzen, mit dem man Messgeräte anzeigen oder stören kann.
Nein, eine derartige Verpflichtung besteht nicht. Wenn alle Unfallbeteiligte damit einverstanden sind, kann auf die Polizei verzichtet werden.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n Sekretär/in für die allgemeine Büroorganisation/ Empfang! Bewerbungen bitte ausschließlich per E-Mail an kanzleibewerbung100@gmx.de