Ein mittiges Parken sei keine Pflicht!
Juristisch handelt es sich bei dem Stinkefinger, einem Vogel oder der rausgestreckten Zunge um eine Beleidigung. Dafür drohen im Straßenverkehr üblicherweise Geldstrafen.
Dort steht, dass zum Parken und Halten nur der in Fahrtrichtung rechte Seiten- oder Parkstreifen benutzt werden darf.
Derjenige, der beim Einsteigen die Tür des Autos öffnet und es dadurch zu einem Unfall kommt, trägt in der Regel die volle Schuld.
Aber dafür gibt es tatsächlich eine kleine Hilfe: Ein kleiner Pfeil (Dreieck) neben dem Tanksymbol zeigt, auf welcher Seite des Autos der Tankdeckel angebracht ist!
Einige Fahrer haben sie bisher schon freiwillig im Auto liegen, seit 2014 sind sie in jedem Fahrzeug vorgeschrieben: die Warnwesten.