Wer in ein „frisches“ Schlagloch geraten ist und seine Schäden am Auto ersetzt haben will, der muss 2 Beweise erbringen: Das fehlende Warnschild und den Zusammenhang zwischen Schlagloch und Autoschaden.
Es ist zu empfehlen, Tiefgaragen lieber nur in Schrittgeschwindigkeit oder - noch besser - nur mit der Unterstützung einer weiteren Person zuverlassen, die währenddessen das Geschehen auf der Straße beobachtet.
Man kann es nicht auf die Technik schieben. Die Abläufe werden immer komplexer, aber für den Fahrer wird es dadurch auch immer komfortabler. Selbst mitdenken und auf die Umgebung achten muss man aber trotzdem noch, das kann und darf man der Technik nicht überlassen,
Wer sofort nach einem Unfall die Schuld auf sich nimmt und dieses sogar schriftlich hinterlässt, hat trotzdem noch kein rechtlich verbindliches Schuldeingeständnis von sich gegeben.
Wer sich zu einem Wendemanöver mit seinem Fahrzeug hinreißen lässt, geht meist ein doppeltes Risiko ein.
Ein hartnäckiger Irrtum ist der, dass der Führerschein von der Polizei oder einem Gericht auch eingezogen werden kann, wenn der Autofahrer nicht mit seinem Pkw, sondern alkoholisiert mit einem Fahrrad unterwegs ist. Das ist aber nicht ganz richtig!