Den Autofahrer treffe kein Verschulden an der behaupteten Verunreinigung der Kleidung, da er nicht verpflichtet sei, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren,
Grundsätzlich sind Städte und Kommunen dazu verpflichtet, auf Gefahren durch Schlaglöcher hinzuweisen.
Hier hat der Ausfahrende besonders vorsichtig zu sein. Es ist zu empfehlen, Tiefgaragen lieber nur in Schrittgeschwindigkeit oder - noch besser - nur mit der Unterstützung einer weiteren Person zu verlassen
Er dürfe sich nicht allein auf die Technik verlassen, sondern müsse durch eigene Beobachtung sicherstellen, dass kein Hindernis den Weg verstelle.