Wer sofort nach einem Unfall die Schuld auf sich nimmt und dieses sogar schriftlich hinterlässt, hat trotzdem noch kein rechtlich verbindliches Schuldeingeständnis von sich gegeben.
Wer sich zu einem Wendemanöver mit seinem Fahrzeug hinreißen lässt, geht meist ein doppeltes Risiko ein.
Ein hartnäckiger Irrtum ist der, dass der Führerschein auch eingezogen werden kann, wenn der Autofahrer nicht mit seinem Pkw, sondern mit einem Fahrrad unterwegs ist und zuvor einiges an Alkohol zu sich genommen hat. Das ist aber falsch!
Die meisten Fehler werden beim Ausfüllen des Fragebogens der Versicherung gemacht.
Wer sein Auto in einer Autowaschstraße mit Schleppbetrieb reinigen lässt, muss damit rechnen, auf möglichen Schäden sitzen zu bleiben.
Herr Eplinius, bei Regenwetter erlebt man oft, dass beim Durchfahren einer Pfütze Passanten nass gespritzt werden. Haften die Autofahrer für die Reinigung?