Wer einen Unfall verursacht, ohne es zu merken, und danach weiterfährt, darf nicht wegen Unfallflucht bestraft werden.
Fernreisende haben Rechte – ganz egal ob im Flieger, Bahn oder Bus. So haben Sie als Busmitreisende bestimmte Ansprüche, z.B. wenn der Bus irgendwo liegenbleibt oder gar nicht erst losfährt.
Herr Eplinius, nach einem unverschuldeten Unfall war für mich eigentlich alles klar: Mein Gegner war schuld und der Gutachter bezifferte den Schaden auf 12.000 EUR. Doch die gegnerische Versicherung kürzte die Summe einfach um mehr als 2.000 Euro und gab an, dass eine andere Werkstatt den Schaden viel günstiger behoben hätte. Dürfen die das?
Rechts überholen. Das darf man nicht? So ganz verboten ist es nicht. Nach einer Mitteilung von Experten der ARAG darf man zwar nicht aus Ärger über einen Links-, oder Mittelspurkriecher rechts überholen, aber bei zähfließendem Verkehr auf der Autobahn beispielsweise spricht nichts dagegen. Allerdings muss die Geschwindigkeit ähnlich wie auf der linken Spur sein und der Autofahrer natürlich gut aufpassen.