Der deutsche Bußgeldkatalog umfasst mehr als 500 Seiten. Und dort findet man so manche Strafe, von der wir nichts wissen. Und wahrscheinlich haben auch Sie schon gegen den einen oder anderen Punkt verstoßen – ohne es zu ahnen. Hier ein paar Beispiele:
Herr Eplinius, vor kurzem wurde ich von der Polizei küssend beim Fahren erwischt und anschließend augenzwinkernd ermahnt. Steht darauf eigentlich ein Bußgeld?
err Eplinius, ist es richtig, dass mir beim Autofahren mit Flip-Flops ein Bußgeld droht oder mir nach einem Unfall der Versicherungsschutz verloren geht?
Frauenparkplätze kommen in der StVO nicht vor!
Die sogenannten Radschutzstreifen sieht man immer mehr auf unseren Straßen: Sie sind mit einer gestrichelten Linie von der Straße abgegrenzt. Allerdings sind das keine Radwege; d.h. es gibt weder blaue Radwegschilder, noch besteht für Radler ein Zwang zur Benutzung.