Kopfhörer sind -im Gegensatz etwa zum Handy- nicht völlig verboten. Im Hinblick auf die möglicherweise drohenden Konsequenzen dürfte jedoch von dem Tragen eines Kopfhörers während des Führens eines Fahrzeugs abzuraten sein.
Nach einer Studie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist ein Mensch im Leben durchschnittlich an mindestens drei Verkehrsunfällen beteiligt. Seine Rechte nach dem Crash kennt jedoch nicht einmal jeder Zweite. Von dieser Unwissenheit profitieren vor allem Versicherungskonzerne: Berechtigte Ansprüche werden ohne anwaltliche Hilfe um etwa 20 Prozent gekürzt.
Nein! Und das sollten Sie insbesondere dann nicht, wenn Sie sich hinsichtlich Ihres Alkoholwertes nicht sicher sind! Es ist gesetzlich verankert, dass niemand aktiv an seiner Strafverfolgung mitwirken muss. Das Pusten ist eine solche aktive Handlung, welche Sie ohne rechtliche Nachteile verweigern dürfen.
Ja, das ist möglich. Wer fast im Wochentakt beim Falschparken erwischt wird, muss damit rechnen, die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen. Dies kann nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ungeachtet der in Flensburg eingetragenen Punkte geschehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber gegen Ordnungsvorschriften hartnäckig verstößt.