Eine Einparkhilfe entbinde den Fahrer eines Fahrzeugs nicht von seiner besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren.
Wer sofort nach einem Unfall die Schuld auf sich nimmt und dieses sogar schriftlich hinterlässt, hat trotzdem noch kein rechtlich verbindliches Schuldeingeständnis von sich gegeben.
Wer sich zu einem riskanten Wendemanöver mit seinem Fahrzeug hinreißen lässt, geht meist ein doppeltes Risiko ein.
10 wichtige Urteile für Autofahrer – Nr.3: VERKEHRSRECHT – Tipps von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam, Fachanwalt für Verkehrsrecht Ein hartnäckiger Irrtum ist der, dass der Führerschein auch eingezogen werden kann, wenn der Autofahrer nicht mit seinem Pkw, sondern mit einem…