Herr Eplinius, ich habe gehört, dass in einem Amtsgericht vor kurzem alle Schnellfahrer freigesprochen wurden. Ist das richtig? Gilt das auch hier in Potsdam?
MIETRECHT – Tipps von Rechtsanwältin Jana Steinhaus, Potsdam, Fachanwältin für Mietrecht Zu diesem Thema gibt es immer wieder neue Entscheidungen.
Das Stoppschild ist die umgangssprachliche Bezeichnung eines Verkehrszeichen nach § 41 StVO. Ihr Fahrzeug müssen Sie in jedem Fall anhalten; d.h. alle Räder müssen ruhen. Eine vorgeschriebene Verweildauer gibt es nicht. Nur wo muss genau angehalten werden? Direkt in Höhe des Schildes, an der Haltelinie oder erst an der Sichtlinie im Kreuzungsbereich?
Ein Mix aus Medikamenten und anderen Stimulanzen kann unter Umständen auch zum Führerscheinentzug führen.