10 wichtige Urteile für Autofahrer… Nr.8 Haftung bei Schlaglöchern
VERKEHRSRECHT-Tips von Rechtsanwalt Mark Eplinius, Potsdam, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht
Grundsätzlich sind Städte und Kommunen dazu verpflichtet, auf Gefahren durch Schlaglöcher hinzuweisen. Dies sollte in der Regel durch das Aufstellen von Warnschildern oder Tempolimits geschehen. Sind diese Schilder vorhanden, so befreien sie die Städte meistens von der Haftung. Wer in ein „frisches“ Schlagloch geraten ist und seine Schäden am Auto ersetzt haben will, der muss 2 Beweise erbringen: Das fehlende Warnschild und den Zusammenhang zwischen Schlagloch und Autoschaden.
Mein Tipp: Denken Sie unbedingt an die Sicherung der Beweise direkt am Unfallort! Da die Durchsetzung dieser Ansprüche meist recht schwierig ist, hilft dann oft nur der Gang zum Verkehrsanwalt.