Videomessverfahren sind nicht verwertbar!

VERKEHRSRECHT -Tipps vom Fachanwalt

Es lohnt sich wirklich, dass Sie Ihre Bußgeldbescheide im Falle des „Geblitztwerdens“ oder bei Abstandsvergehen vom Anwalt überprüfen lassen! In der Zwischenzeit konnte eine große Anzahl von Verfahrenseingestellungen erreicht werden!

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner ursprünglichen Entscheidung ausgeführt, dass es an einer Gesetzesgrundlage für die Messungen per Video fehle. Und ohne eine solche Grundlage sind die Kontrollen verfassungswidrig! Dieser Argumentation sind dann auch mehrere Bußgeldbehörden und Gerichte gefolgt, so dass die Verfahren eingestellt wurden. Geldbußen oder Punkte gab es somit nicht!

Mein Tipp: Es ist ganz einfach: Wenn Sie geblitzt wurden, lassen Sie Ihren Bescheid von einem anwaltlichen Spezialisten überprüfen! Sie müssen aktiv werden, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Anschließend kann der Anwalt für Sie Ihre Messung überprüfen. Und Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, so dass die Überprüfung für Sie völlig ohne finanzielles Risiko ist!

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