Unfall

 

Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten?

Wir können Ihnen bei der Regulierung helfen!


Die Schadenabwicklung nach einem Unfall wird mit unseren Fachanwälten einfacher. Wir führen für Sie den nervigen Papierkrieg mit der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche durch.

Dafür entstehen in der Regel auch keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Diese sind grundsätzlich von der Versicherung des Unfallgegners zu erstatten!

Alles was wichtig ist:

  1. Geben Sie keine Schuldeingeständnisse am Unfallort ab!
  2. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung!
  3. Suchen Sie einen Verkehrsanwalt auf!

Denn Statistiken zeigen: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Bei Verletzungen

Bei einer Verletzung durch einen Unfall kann Ihnen folgendes zustehen:

  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Erwerbsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • vermehrte Bedürfnisse (Kur, Umschulung, orthopäd. Hilfsmittel)
  • Haushaltsführungsschaden

Der bei Verkehrsunfällen am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das sogenannte HWS-Syndrom, auch „Schleudertrauma“ genannt. Oft kommen die Schmerzen nicht sofort, sondern erst bis zu 24 Stunden später. Selbst bei einfachen HWS-Syndrom mit einer Arbeitsunfähigkeit von etwa 2 Wochen beläuft sich ein angemessenes Schmerzensgeld auf  300,- bis 500,- Euro.


Unsere Anwälte für die Unfallregulierung:


Mark Eplinius
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Melanie Kammel-Krasemann
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Grit Felgenträger
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht

hier kostenlos Unfall melden


Adresse

EPLINIUS
Rechtsanwälte
Verkehrshof 7
14478 Potsdam

Tel.: +49 331 8171400
Fax: +49 331 8171401

E-Mail: kanzlei[at]eplinius.de