Verkehrsstraftaten

 

Sie haben eine Anhörung der Polizei erhalten?

Auch unschuldig kann man in den Verdacht einer Straftat im Verkehrsbereich geraten. Nehmen Sie das sehr ernst!

 

 

Folgende Straftaten können dabei in Betracht kommen:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • Nötigung
  • Trunkenheit/ Alkohol / Drogen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

 

Es drohen neben hohen Geldstrafen auch mehrmonatiger Fahrverbote, der völlige Entzug der Fahrerlaubnis, viele Punkte in Flensburg und sogar eine  Freiheitsstrafe.

Der Weg zum spezialisierten Anwalt ist hier unbedingt ratsam! Vereinbaren Sie einfach unverbindlich und kostenlos einen ersten Gesprächstermin; am besten bevor Sie irgendeine Aussage gegenüber der Polizei machen!

Unsere Anwälte:

Mark Eplinius
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Melanie Kammel-Krasemann
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Grit Felgenträger
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht

 

Der Titel eines “Fachanwaltes für Verkehrsrecht” wurde unseren Anwälten von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg aufgrund hervorragender theoretischer und praktischer Kenntnisse verliehen.

Adresse

EPLINIUS
Rechtsanwälte
Verkehrshof 7
14478 Potsdam

Tel.: +49 331 8171400
Fax: +49 331 8171401

E-Mail: kanzlei[at]eplinius.de