Bußgeldverfahren

 

 

„…Sie können Ihren Bußgeldbescheid einfach dem Anwalt übergeben und sich entspannt zurücklehnen…“.

 

 


Die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwaltes ist wichtig, da Ihnen sonst einiges drohen kann:

  • Geldbußen
  • Punkte
  • Fahrverbot / Fahrerlaubnisentzug
  • Probezeitverlängerung
  • Aufbauseminar
  • MPU
  • Jobverlust

Eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedient.  Dieser kennt sowohl die Fehlerquellen von Geschwindigkeits, Rotlicht oder Abstandsmessungen als auch die formalen Fehler der Behörden, welche die Bescheide unwirksam machen.

 

Ihre Möglichkeiten, Einspruch einzulegen

Fast jeder hat es schon einmal erlebt: In der Post befindet sich ein sog. „Anhörungsbogen“ oder „Bußgeldbescheid“. Was ist zu tun?

Ganz wichtig: Wenn Sie in irgendeiner Art eine Verbesserung des Bescheides erreichen wollen, müssen Sie zum spezialisierten Verkehrsanwalt!

Insofern sollte eine Stellungnahme auch nur von diesem abgegeben werden! Und bis dahin gilt “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold”.

Folgendes sollten Sie jetzt unbedingt vermeiden:

  • den Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde anrufen und darüber diskutieren
  • den Fragebogen ausfüllen mit Ausreden wie „…ich hatte es eilig; es war doch noch gelb…“, etc
  • eine Rücksendung des Anhörungsbogens mit dem Text: „Bitte gebt mir keine Punkte“

Lassen Sie die Messungen überprüfen!

Wir Verkehrsanwälte stellen immer wieder fest, dass polizeiliche Messungen fehlerhaft sind. Fehler entstehen entweder durch unsachgemäße Bedienung,  falsche Aufstellung oder die Geräte selbst sind bereits technisch fehlerhaft.

Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügt, trägt für das gesamte Verfahren keinerlei finanzielles Risiko! Sie können Ihren Bußgeldbescheid einfach dem Anwalt übergeben und sich entspannt zurücklehnen. Mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung kann der Anwalt dann alles  für Ihren Fall Notwendige veranlassen.

Unsere Anwälte:

Mark Eplinius
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Melanie Kammel-Krasemann
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Grit Felgenträger
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht

 

Der Titel eines “Fachanwaltes für Verkehrsrecht” wurde unseren Anwälten von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg aufgrund hervorragender theoretischer und praktischer Kenntnisse verliehen.

Adresse

EPLINIUS
Rechtsanwälte
Verkehrshof 7
14478 Potsdam

Tel.: +49 331 8171400
Fax: +49 331 8171401

E-Mail: kanzlei[at]eplinius.de