Unfall ? Versicherung muss Anwaltskosten zahlen!

VERKEHRSRECHT -Tipps vom Fachanwalt

Als Unfallgeschädigter haben Sie in aller Regel Anspruch darauf ,  einen Anwalt einzuschalten! Und die Kosten dafür muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen.

Es entspricht gängiger Rechtssprechung der Gerichte, das dies schon im Wege der „Waffengleichheit“ gerechtfertigt ist. Während auf Seiten der Versicherung geschulte Juristen und Sachbearbeiter sitzen, hat der Geschädigte ohne Anwalt kein entsprechendes Gegengewicht. Da Verkehrsunfälle jedoch meistens Streitigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach sich ziehen, liegt es im Interesse des Geschädigten, in einem solchen Streit von vornherein entsprechend gegenzuhalten. Deshalb darf sich der Geschädigte zur Durchsetzung seiner Ansprüche auf Kosten der gegnerischen Versicherung anwaltlichen Beistand nehmen.

Unser Tipp: Zögern Sie deshalb nicht, sofort nach einem fremdverschuldeten Unfall einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen! Dieser setzt Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung durch – es geht um das Geld, was Ihnen zusteht. Sie erhalten mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite in der Regel wesentlich höhere Schadensersatzzahlungen als ohne Rechtsbeistand! Der Anwalt weiß, wie er für Sie Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen-, Abschlepp- oder Standkosten sowie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden und vieles mehr durchsetzt. Und die Kosten des Anwaltes trägt die unfallverursachenden Versicherung!

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