Unfall nicht bemerkt – keine Unfallflucht
VERKEHRSRECHT
Bemerkt ein Autofahrer einen von ihm verursachten Unfall nicht und fährt weiter, so liegt keine Unfallflucht vor. Dies entschied das OLG Düsseldorf, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins berichten.
In dem Fall streifte ein Lkw während der Fahrt einen geparkten Wagen, ohne dies zu bemerken. Er fuhr weiter. Eine Autofahrerin, die den Vorgang beobachtet hatte und den Fahrer nun mit Lichthupe zum Anhalten bewegen wollte, folgte ihm. Nach etwa drei Kilometern bemerkte der Lkw-Fahrer die Zeugin und hielt an. In erster und zweiter Instanz wurde der Mann wegen Unfallflucht verurteilt. Erst das OLG Düsseldorf sprach ihn von diesem Vorwurf frei. Der Lkw-Fahrer habe sich ohne Vorsatz vom Unfallort entfernt. Erst nach knapp drei Kilometer habe er von dem Unfallgeschehen erfahren, also nicht mehr in einem engen Zusammenhang mit dem Unfall. Daraus folge, dass er sich der Unfalltatsache nicht bewusst war, also den Ort des Unfallgeschehens auch nicht mit Vorsatz verlassen habe.
Ganz wichtig: Wenn die Polizei bei Ihnen in der Tür steht, machen Sie vorerst keine Angaben, wer gefahren ist! Es ist Ihr Recht, erst kurz Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen. Denn diese Angaben sind oft von Nachteil und meist nicht zu korrigieren! Und bei Unfallflucht droht eine Menge: 7 Punkte, Fahrverbot, eine hohe Geldstrafe und der Regress der Versicherung für entstandene Schäden! Sie sollten sich in jedem Fall verkehrsanwaltlichen Beistands versichern. Und mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch die möglichen Kosten kein Problem für Sie dar!

..gut zu wissen. Da sag ich beim nächsten Mal lieber gar nichts bei der Polizei und informiere mich lieber erstmal beim Anwalt. Eine Rechtsschutzversicherung hab ich ja…