Gerichtsverhandlung

In der Praxis läuft eine Gerichtsverhandlung im Strafrecht in etwa wie folgt ab:

  • Aufruf auf dem Gerichtsflur
  • Feststellung der erschienenden Personen
  • Belehrung der Zeugen und Sachverständigen
  • Vernehmung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen
  • Belehrung des Angeklagten darüber, dass er nicht aussagen muss
  • Vernehmung des Angeklagten zur Tat
  • Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung und Sachverständigenaussagen
  • Das letzte Wort des Angeklagten
  • Verkündung des Urteils
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