Anklage
Sollte sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft der Verdacht der Straftat erhärten, erhebt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Diese wird beim dafür zuständigen Gericht eingereicht.
Welches Gericht zuständig ist, wird nach der zu erwartenden Strafe geregelt. Bei kleineren Vergehen ist das Amtsgericht (z.B. Amtsgericht Potsdam), bei schweren Verbrechen das Landgericht (z.B. Landgericht Potsdam) zuständig.
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