Rechtsgebiete
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Zeugen
Unter Umständen kommen Sie als Zeuge in einem Strafverfahren in Betracht:
Pflichten des Zeugen:
- als Zeuge müssen Sie vor dem Richter oder Staatsanwalt erscheinen
- als Zeuge müssen Sie aussagen
- als Zeuge müssen Sie die Wahrheit sagen
- als Zeuge können Sie vereidigt werden
Beachten Sie:
Bei der Polizei besteht für Sie als Zeuge keine Erscheinenspflicht! Lassen Sie sich von einer schriftlichen Ladung durch die Polizei nicht verunsichern.
Als Zeuge machen Sie sich bei einer falschen Aussage strafbar!
Rechte des Zeugen:
- Zeugnisverweigerungsrecht, zB bei nahen Angehörigen wie Kindern, Eltern, Ehegatte, Verlobter ect.
- Auskungtsverweigerungsrecht, zB wenn Sie sich mit Ihrer Aussage selbst belasten würden

Adresse
EPLINIUS
Rechtsanwälte
Verkehrshof 7
14478 Potsdam
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Verkehrshof 7
14478 Potsdam
Tel.: +49 331 8171400
Fax: +49 331 8171401