Aufhebungsvertrag

Noch immer hält sich das Gerücht, dass dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sicher ist. Das muss aber nicht sein! Bei richtiger Formulierung  und Begründung des Aufhebungsvertrages besteht die Gefahr einer Sperrzeit nicht. Aufhebungsverträge bergen Risiken, bieten aber auch viele Chancen. Lassen Sie sich deshalb auf jeden Fall beraten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen oder den Abschluss vorschnell ablehnen!

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