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Alkoholkontrolle… Verweigern Sie das Pusten!

VERKEHRSRECHT – Tipps vom Fachanwalt

Herr Eplinius, ich wurde vor kurzem zur Nachtzeit in Potsdam von der Polizei angehalten und im Wege der Alkoholkontrolle auch zum Pusten aufgefordert. Muss ich das eigentlich?

Nein! Und – Sie sollten das auch nicht tun! Es ist gesetzlich verankert, dass niemand aktiv an seiner Strafverfolgung mitwirken muss. Und das Pusten ist eine solche aktive Handlung, welche Sie ohne rechtliche Nachteile verweigern dürfen. Erzählen Sie das ruhig dem Polizisten, dieser muss das zähneknirschend hinnehmen…

Was passiert dann? Die Polizei hat nun das Problem, eine mögliche Alkoholfahrt ohne Pusteergebnis nicht nachweisen zu können. Dieser Nachweis ist dann nur noch mit einer Blutprobe möglich. Aber: weil die Blutentnahme rechtlich eine Körperverletzung darstellt, muss sie vorab durch einen Richter genehmigt werden. Doch die Messlatte liegt dafür sehr hoch. Insbesondere müssen hinreichende Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt vorliegen. Nur –wo nimmt die Polizei diese her, wenn Sie nicht gepustet haben? Lediglich Alkoholgeruch dürfte eine Blutentnahme nicht rechtfertigen… Und darüber hinaus ist nicht immer ein Richter zur Hand, vor allem nicht zur Nachtzeit.

Lässt die Polizei trotzdem aufgrund der Eile (Alkohol baut sich ab) eine Blutentnahme durchführen,  kann das Ergebnis aufgrund einer fehlenden richterlichen Anordnung unzulässig sein; gleichzeitig droht dem Polizisten sogar ein Verfahren wegen Körperverletzung aufgrund Blutentnahme.

Zum Merken: Verweigern Sie das Pusten bei der Verkehrskontrolle („…das möchte ich nicht tun!“) und machen Sie keine Angaben darüber, was und wie viel Sie vorher tranken! Geben Sie nur die Personalien bekannt, die auf Ihrem Ausweis stehen. Sollte eine Blutprobe im Polizeirevier entnommen werden: obwohl Sie diese erstmal dulden müssen, ist es wichtig, dass Sie förmlich  widersprechen! („… damit bin ich nicht einverstanden!“) Passen Sie auf, dass dieser Widerspruch auch im Protokoll steht, welches Sie unterschreiben!

Wer aus der Tiefgarage kommt…

Herr Eplinius, ich hatte vor kurzem in Potsdam einen Unfall. Dabei stieß ich auf der Hauptstraße mit einem aus der Tiefgarage kommenden Fahrzeug zusammen. Da ich –zugegeben- ein bisschen zu schnell war, weiß ich nun nicht, wer Schuld hat. Können Sie mir helfen?

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VERKEHRSRECHT – Tipps vom Fachanwalt

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VERKEHRSRECHT – Tipps vom Fachanwalt

Kommt es beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeuge zu einem Unfall, so trägt derjenige die Hauptschuld, der in das stehende Fahrzeug des anderen hinein fährt.

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FAMILIENRECHT – Tipps vom Fachanwalt

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VERKEHRSRECHT – Tipps vom Fachanwalt

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Mietzahlung… Samstag ist kein Werktag!

MIETRECHT

Bei einer Abmahnung oder Kündigung wegen angeblich unpünktlicher Mietzahlung lohnt sich eine genaue Prüfung!

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